Regierung verteidigt Vorgänge beim Kauf von Corona-Masken | FLZ.de

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Veröffentlicht am 05.12.2022 11:59

Regierung verteidigt Vorgänge beim Kauf von Corona-Masken

Florian Herrmann, bayerischer Staatskanzleichef, nimmt als Zeuge im bayerischen Landtag an der Sitzung des Masken-Untersuchungsausschusses teil. (Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild)
Florian Herrmann, bayerischer Staatskanzleichef, nimmt als Zeuge im bayerischen Landtag an der Sitzung des Masken-Untersuchungsausschusses teil. (Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild)
Florian Herrmann, bayerischer Staatskanzleichef, nimmt als Zeuge im bayerischen Landtag an der Sitzung des Masken-Untersuchungsausschusses teil. (Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild)

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) hat das Agieren der Staatsregierung bei der Beschaffung von Schutzausrüstung zu Beginn der Corona-Krise verteidigt. Man habe damals alles getan, um die Bevölkerung zu schützen, sagte Herrmann am Montag in einer Sitzung des Masken-Untersuchungsausschusses im Landtag in München. Auch der heutige Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) betonte, man habe alles nur Denkbare getan, um Menschenleben zu schützen. Quasi genau so äußerte sich auch Ex-Staatssekretär Gerhard Eck (CSU).

Herrmann erinnerte an die dramatische Lage zu Beginn der Pandemie - und an den eklatanten Mangel an Masken und anderem Material. „Wir hatten zu wenig Schutzausrüstung und insbesondere zu wenig Masken.“ Ziel sei deshalb gewesen, zertifizierte Schutzausrüstung „in maximaler Qualität, maximaler Anzahl und maximal schnell“ zu beschaffen. Dabei sei „völlig egal“ gewesen, wer Lieferangebote unterbreitet habe und auf welchen Wegen. Klar sei aber gewesen, dass man gute von schlechten Angeboten habe unterscheiden müssen, also qualitativ gute Ware „von, bayerisch gesagt, Glump“, sagte Herrmann.

Herrmann betonte, schon damals habe man Wert darauf gelegt, dass alles hundertprozentig korrekt ablaufe. Ihm sei auch immer klar gewesen, dass sich eines Tages Staatsanwaltschaften, der Rechnungshof und Untersuchungsausschüsse mit den Vorgängen beschäftigen werden. Deshalb habe alles „ruck-zuck“ gehen müssen - es habe aber immer alles korrekt laufen müssen, um jeder Überprüfung standzuhalten. Unter dieser Maßgabe sei jeder einzelne Fall abgearbeitet worden, seien die Angebote an das „Beschaffungsamt“ weitergeleitet worden.

Ziel des Ausschusses ist es insbesondere, Masken-Geschäfte der Staatsregierung, mögliche Beteiligungen von Politikern und teils hohe Provisionszahlungen auch an Abgeordnete aufzuklären - wobei die Provisionen von beteiligten Firmen kamen. Die Opposition beklagt, statt auf ein robustes Beschaffungssystem habe die Staatsregierung zu Beginn der Krise vor allem auf einzelne „Amigo-Angebote“ gesetzt. Damit kritisiert die Opposition, Lieferanten mit Kontakten bis in die Staatsregierung hinein seien damals vorrangig behandelt worden.

Konkret verteidigte Herrmann unter anderem den damaligen Einsatz auch der Staatskanzlei für ein Masken-Geschäft, das unter Beteiligung des damaligen Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer (CSU) zustande kam. „Das klang alles ziemlich vielversprechend“, sagte Herrmann rückblickend - nämlich unter der Prämisse „hochwertig, schnell, viel“. Man habe aber nicht „die Katze im Sack“ gekauft, sondern harte Gewährleistungsklauseln in die Verträge einarbeiten lassen. Am Ende musste tatsächlich der Großteil dieser Masken ausgetauscht werden.

Holetschek sagte auf Nachfrage, das Ministerium prüfe bei allen Verträgen, welche Rechte und Ansprüche man nun gegebenenfalls noch geltend machen könne - wenn etwa gelieferte Masken sich als mangelhaft herausstellten. „Das Ministerium prüft, welche Rechte und welche Möglichkeiten sich aus den Verträgen ergeben“, sagte er.

Im Zentrum der Maskenaffäre stehen die langjährigen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein, die zu Beginn der Corona-Pandemie für die Vermittlung von Masken-Geschäften üppige Provisionen kassierten. Juristisch sah der Bundesgerichtshof den Tatbestand der Bestechlichkeit nicht als erfüllt - weil die Abgeordneten dazu im Parlament selbst hätten tätig werden müssen. Sauter und Nüßlein betonten stets, in ihren Rollen als Anwälte agiert zu haben. Gleichwohl haben auch CSU-Spitzenpolitiker das Handeln der beiden ehemaligen Kollegen etwa als moralisch verwerflich bezeichnet.

© dpa-infocom, dpa:221205-99-784939/4

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