Haarspülung muss maximal fünf Minuten einwirken | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 23.09.2022 11:42

Haarspülung muss maximal fünf Minuten einwirken

Sogenannte Leave-in-Conditioner werden zwar wie gewohnt nach dem Waschen ins Haar gegeben, bleiben aber ohne Ausspülen drin. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Sogenannte Leave-in-Conditioner werden zwar wie gewohnt nach dem Waschen ins Haar gegeben, bleiben aber ohne Ausspülen drin. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Sogenannte Leave-in-Conditioner werden zwar wie gewohnt nach dem Waschen ins Haar gegeben, bleiben aber ohne Ausspülen drin. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Haarspülungen sind keine Kuren - daher sollte man sie auch nicht so lange auf dem Haar belassen. Den Conditioner wie ein Shampoo nur kurz einmassieren und nach maximal fünf Minuten wieder auswaschen, empfiehlt das Portal „Haut.de“.

Anders sieht es bei Spülungen aus, die nicht mehr Bestandteil des Haarewaschens sind. Sie werden ebenfalls nach dem Waschen ins feuchte oder schon trockene Haar gegeben, bleiben aber darin. Man spricht daher auch von Leave-in-Produkten. Schaumbalsam und Schaumgel gehören laut „Haut.de“ zu solchen Conditionern, die nicht ausgespült werden müssen.

© dpa-infocom, dpa:220923-99-870079/3

north