Grüne: Verheerendes Urteil über neues Klimaschutzgesetz | FLZ.de

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Veröffentlicht am 03.07.2022 10:13

Grüne: Verheerendes Urteil über neues Klimaschutzgesetz

Windräder drehen sich vor den Kühltürmen eines Braunkohlekraftwerks. (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)
Windräder drehen sich vor den Kühltürmen eines Braunkohlekraftwerks. (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)
Windräder drehen sich vor den Kühltürmen eines Braunkohlekraftwerks. (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Die Neuauflage von Bayerns Klimaschutzgesetz weist nach Ansicht der Grünen im Landtag die gleichen Fehler und Unzulänglichkeiten wie die ersten Version auf. „Im ganzen Gesetz und auch im Klimaschutzprogramm sind keine verbindlichen Maßnahmen hinterlegt, wie die Klimaziele erreicht werden sollen“, sagte der energiepolitische Sprecher der Landtagsgrünen, Martin Stümpfig, der Deutschen Presse-Agentur in München. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) wies die Kritik umgehend zurück, ohne jedoch konkret darauf einzugehen.

„Wie eine Verdopplung der erneuerbaren Energien bis 2030 erreicht werden soll, wird nicht gesagt“, so Stümpfig. Die Ankündigung der Staatsregierung sei weder im Klimagesetz noch im dazugehörigen Programm festgelegt. Es gebe keine klare Vorgabe für eine Flächenausweisung für Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik über die Regionalplanung.

Stümpfigs Fazit ist eindeutig: „Nach einem weiteren, vergeudeten Jahr für den Klimaschutz legt die Staatsregierung nun endlich ihr lange angekündigtes Klimagesetz vor. Es unterscheidet sich kaum vom Gesetz aus dem Jahr 2020 und noch weniger vom Entwurf aus dem November 2021.“ Das Klimagesetz bleibe maximal unverbindlich, neue relevante Artikel seien nicht enthalten. Ohne einen klaren Fahrplan werde es aber in allen Bereichen so laufen wie bei den 100 Windkraftanlagen im Staatsforst. Diese stünden zwar seit 2019 im Klimaschutzprogramm, „bisher wurden noch nicht einmal Standorte gefunden. Große Potenziale schlummern im Bereich Wind und Sonne weiter vor sich hin.“

Am vergangenen Dienstag hatte das Kabinett das neue Klimaschutzgesetz beschlossen; also mehr als ein halbes Jahr, nachdem der Ministerrat die Novelle bereits erstmals beschlossen hatte. Bereits am Dienstag soll sich der Landtag erstmals mit der Novelle befassen. Hintergrund der Neuauflage ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Vor mehr als einem Jahr hatte das Gericht das Klimaschutzgesetz des Bundes kritisiert und Nachbesserungen zu verbindlicheren Zielen bei der Reduzierung von Emissionen gefordert. In der Folge hatte auch Bayern eine Novelle angekündigt.

Dabei betonte die Staatsregierung auch immer wieder, dass sie das Gesetz ganz bewusst schlank und ohne konkrete Angaben vorgelegt habe. Auf diese Weise werde verhindert, dass es regelmäßig novelliert werden müsse. Die Maßnahmen für den Klimaschutz seien daher in dem Klimaschutzprogramm aufgelistet, welches zeitgleich vorgelegt wurde. In Summe enthält es 150 Punkte, etwa zum Schutz der Moore und Wälder oder zum Bau von E-Ladestationen für Autos.

Am Sonntag sprach Glauber vom Klimaschutzgesetz 2.0 als einer entscheidenden Weichenstellung im Kampf gegen den Klimawandel und betonte: „Wir setzen auf ein schlankes Gesetz, ein hochwirksames Maßnahmenpaket und eine starke Finanzierung mit einer jährlichen bayerischen Klimamilliarde.“ Der Krieg in der Ukraine mache deutlich, wie wichtig die Unabhängigkeit bei der Energieversorgung sei.

Erneuerbare Energien seien Freiheitsenergien und stünden für Klimaschutz, so Glauber weiter. „Wir haben im Klimaschutzgesetz 2.0 die Vorfahrt für erneuerbare Energien verankert. Dazu haben wir deren „überragendes öffentliches Interesse“ festgeschrieben und klargestellt, dass erneuerbare Energien der öffentlichen Sicherheit dienen.“ Zudem sprach der Minister von einer energiepolitischen Revolution: „Zukünftig dürfen unsere Landkreise, Bezirke und Gemeinden selbst erneuerbare Energien produzieren. Wir versprechen uns davon einen deutlichen Schub bei der dezentralen Energiewende.“

Den Grünen fehlt nicht nur die Verbindlichkeit für die Umsetzung, auch „bei den Zielen macht Bayern wieder mal eine Extrawurst und berechnet sie pro Kopf“, so Stümpfig. Auch werde das Bundesziel, 65 Prozent der Treibhausgase bis 2030 einzusparen, unterlaufen, welches die CSU noch 2021 mit beschlossen hatte.

Zum größten Bereich bei den Treibhausgasemissionen, der Wärme, liste das Klimagesetz keinerlei Vorgaben, Ziele oder Konzepte auf, so Stümpfig. Zwar stünden im Klimaschutzprogramm mehrere wohlklingende Detailprogramme wie „Pilotprojekte zur Dekarbonisierung“. Die Maßnahme sei aber schon seit 2019 geplant, im Haushalt jedoch bisher mit Null Euro eingeplant. Auch im zweiten großen Bereich, der Mobilität, fehlten relevante Maßnahmen. So fehle etwa von einem Fahrplan für den gezielten Ausbau des ÖPNV jede Spur.

Zu den gelisteten Maßnahmen im Klimaschutzprogramm sagte Stümpfig: „Relevante neue Maßnahmen mit einem klaren Umsetzungsplan sind nicht dabei.“ Der allergrößte Teil sei schon 2019 im Klimaschutzprogramm enthalten gewesen. „Die Anzahl wurde zwar erhöht - aber die neuen Maßnahmen sind noch fraglicher als die alten.“

„Das Tricksen und Täuschen wird fortgesetzt - aber das Klima lässt sich nicht täuschen. Die Hitzewellen nehmen zu, die Trockenheit nimmt zu, die Schäden steigen massiv. Es ist einfach erbärmlich, hier mit solchen Taschenspielertricks weiter zu arbeiten und sich um die Verantwortung zu drücken“, betonte Stümpfig.

Doch der Grünen-Politiker findet auch Lobenswertes im Entwurf - etwa das Ziel der Klimaneutralität bis 2040. „Aber das Lob wird gleich wieder geschmälert, da im ganzen Gesetz und auch im Klimaschutzprogramm keine verbindlichen Maßnahmen hinterlegt sind, welche eine Zielerreichung sicherstellen könnten“, sagte er. Ernst könne es die Staatsregierung mit dem Klimaschutz nicht meinen - „das ist in jeder Zeile des miserablen Entwurfs zu lesen“.

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