Gift-Mord am Großvater: Mutter und Tochter müssen in Haft | FLZ.de

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Veröffentlicht am 07.12.2022 02:48

Gift-Mord am Großvater: Mutter und Tochter müssen in Haft

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)

Weil sie ihren pflegebedürftigen Vater vergiftet haben soll, ist eine Frau am Mittwoch vom Landgericht Traunstein zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Die 55-Jährige soll dem Mann eine Überdosis an Medikamenten unter sein Lieblingsgericht - saures Lüngerl - gemischt und ihn dadurch getötet haben. Die Tochter der Frau und Enkelin des 75 Jahre alten Opfers wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Anwälte der beiden Frauen kündigten an, das Urteil anfechten zu wollen.

Auslöser sei ein Streit um die Immobilie des 75-Jährigen gewesen, meinte der Vorsitzende Richter. Anders als die Staatsanwaltschaft sah er aber nicht Habgier als Motiv für den Mord. „Ihr Ziel war der Schutz der Familie.“ Die 30-jährige Tochter der Hauptbeschuldigten habe zu dem Zeitpunkt in der Wohnung über ihrem Großvater gelebt und sei für dessen Pflege und Versorgung verantwortlich gewesen. Das enge Zusammenleben habe aber zu immer mehr Spannungen geführt, sagte der Richter. Der Großvater habe gewollt, dass die Tochter und ihr Mann ausziehen. Dagegen wollte die Mutter nach Einschätzung des Gerichts vorgehen.

So soll sie vor mehr als einem Jahr seine Leibspeise vergiftet haben. Ihre Tochter habe das mitbekommen, sei ihrem Großvater allerdings nicht zu Hilfe gekommen. Die beiden Frauen hätten ein enges Verhältnis zueinander gehabt, sagte der Richter. Für die Tochter sei es eine schwierige Situation gewesen, sie habe aber „wissentlich die falsche Entscheidung getroffen“ und keine Hilfe geholt.

Nach dem Tod des 75-Jährigen habe die Jüngere das Geschehene nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Sie habe sich anderen Angehörigen teils anvertraut. Dieses „menschliche Verhalten“ habe schließlich zu dem Strafverfahren geführt. Die Angehörigen des Opfers erstatteten Anzeige, die Leiche wurde exhumiert.

In seinem Schlussplädoyer am Montag hatte der Staatsanwalt von einem „fast perfekten Mord“ gesprochen. Der angeklagten Mutter warf er niedrige Beweggründe und Heimtücke vor. Der Tochter hielt die Staatsanwaltschaft ein Teilgeständnis zugute und forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Die Anwälte der zwei Frauen kündigten nach der Urteilsverkündung an, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Sie hatten Freispruch für die Mutter und eine sechsmonatige Bewährungsstrafe für die Tochter gefordert.

© dpa-infocom, dpa:221206-99-804660/4

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