Getötete Afghanin: Verteidiger sprechen von Unfall | FLZ.de

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Veröffentlicht am 26.01.2023 16:05

Getötete Afghanin: Verteidiger sprechen von Unfall

Justitia-Figuren an einer Scheibe am Eingang eines Gerichtsgebäudes. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)
Justitia-Figuren an einer Scheibe am Eingang eines Gerichtsgebäudes. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)
Justitia-Figuren an einer Scheibe am Eingang eines Gerichtsgebäudes. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Afghanin haben Verteidiger der angeklagten Brüder der 34-Jährigen in ihren Plädoyers von einem tragischen Unfall gesprochen. Die Anwälte des älteren Angeklagten forderten am Donnerstag vor dem Landgericht Berlin einen Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge und eine Haftstrafe von maximal fünf Jahren. Die Verteidiger des jüngeren Bruders verlangten Freispruch. Ihr Mandant sei nicht beteiligt gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte vor einer Woche auf jeweils lebenslange Haft wegen Mordes plädiert. Die Richter wollen nach dem rund elfmonatigen Prozess am 9. Februar ein Urteil verkünden.

Die 27 und 23 Jahre alten Brüder sollen ihre Schwester getötet haben, weil sie ihr Leben nach eigenen Vorstellungen führen wollte. Am 13. Juli 2021 hätten sie die Frau in die Unterkunft des jüngeren Angeklagten gelockt und getötet, so die Anklage. Die Leiche haben die Brüder laut Ermittlungen in einem Rollkoffer vom Bahnhof Berlin-Südkreuz per ICE nach Bayern gebracht. Die Tote war rund drei Wochen später in einem Erdloch in der Nähe des bayrischen Wohnortes des älteren Angeklagten entdeckt worden.

Laut Anklage sollen die Brüder mit der Entwicklung ihrer geschiedenen Schwester nicht einverstanden gewesen sein. Sie hätten der zweifachen Mutter „das Recht abgesprochen, ihr Leben nach eigenen Vorstellungen zu führen“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen hätten die Brüder ihre Schwester umgebracht. Der Anwalt der Nebenklage, der die beiden Kinder der Getöteten vertritt, sagte, aus seiner Sicht sei es „um Macht und Kontrolle über Frauen“ gegangen.

Der 27-Jährige hatte eine angebliche Spontantat geschildert, für die er allein verantwortlich sei. In einem Streit habe er seine Schwester am Hals gepackt, wie sie es in ihrer Kindheit oft getan hätten, er habe sie nicht töten wollen. „Es tut mir sehr leid, es war ein Unfall, ich liebe meine Schwester und habe sie immer geliebt“, erklärte er nun in seinem Schlusswort. Einer seiner Anwälte sagte, es habe sich um eine „Körperverletzung mit tragischem Ausgang“ gehandelt. Die Vorwürfe der Anklage seien nicht nachgewiesen worden, hieß es auch in den Plädoyers der Verteidiger des 23-Jährigen.

© dpa-infocom, dpa:230126-99-368588/3

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