Geständnis nach Messerattacke auf Zehnjährigen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 30.09.2022 12:05

Geständnis nach Messerattacke auf Zehnjährigen

Das Gerichtsgebäude mit dem Landgericht I in München, wo ein Mann sich wegen der Messerattacke auf einen Jungen verantworten muss. (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Das Gerichtsgebäude mit dem Landgericht I in München, wo ein Mann sich wegen der Messerattacke auf einen Jungen verantworten muss. (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Das Gerichtsgebäude mit dem Landgericht I in München, wo ein Mann sich wegen der Messerattacke auf einen Jungen verantworten muss. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Im Prozess um die Messerattacke auf einen zehn Jahre alten Jungen in einem Münchner Bekleidungsgeschäft hat der beschuldigte 58-Jährige die Tat am Freitag gestanden. Sein Anwalt sagte zum Prozessauftakt vor dem Landgericht München I, „dass der angeklagte Sachverhalt richtig ist und dass ihm das Ganze leidtut“.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann, der an einer paranoiden Schizophrenie leiden soll und darum wohl schuldunfähig ist, versuchten Mord vor. Er soll „von seinem krankheitsbedingten Verfolgungswahn gequält“ am 6. November vergangenen Jahres auf das Kind losgegangen, das mit seinem Bruder an einer Rolltreppe spielte.

Der Beschuldigte sei „ruhig und unbemerkt“ von hinten an den Jungen herangetreten, sagte die Staatsanwältin. Dann „packte er den Oberkörper des Kindes mit der linken Hand und schnitt diesem mit dem mitgeführten Küchenmesser in der rechten Hand insgesamt drei Mal von links nach rechts über die Halsvorderseite, um ihn zu töten“, heißt es in der Antragsschrift. Der Junge erlitt durch das 20 Zentimeter lange Messer mehrere Schnittwunden, eine davon so tief, dass sie bis zum Knochen reichte.

Ein Mann, der die Tat beobachtet hatte, stieß den Täter laut Antragsschrift zu Boden, auch die Eltern eilten ihrem Sohn zur Hilfe.

Der Junge musste nach der Attacke zweimal operiert werden und muss sich noch immer psycho- und ergotherapeutischer Behandlung unterziehen. Seine Hände kann er den Angaben zufolge immer noch nicht wieder vollständig bewegen.

© dpa-infocom, dpa:220930-99-956361/2

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