Gescheiterte Soli-Klage: CSU will vollständige Abschaffung | FLZ.de

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Veröffentlicht am 30.01.2023 11:57

Gescheiterte Soli-Klage: CSU will vollständige Abschaffung

Albert Füracker (CSU), Finanzminister von Bayern, nimmt nach der Klausurtagung des Ministerrats an einer Pressekonferenz teil. (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Albert Füracker (CSU), Finanzminister von Bayern, nimmt nach der Klausurtagung des Ministerrats an einer Pressekonferenz teil. (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Albert Füracker (CSU), Finanzminister von Bayern, nimmt nach der Klausurtagung des Ministerrats an einer Pressekonferenz teil. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Nach der gescheiterten Klage gegen den Solidaritätszuschlag fordert die CSU vom Bund die vollständige Abschaffung der umstrittenen Sonderabgabe. „Wir brauchen in diesen Zeiten Entlastungen und keine Sonderbelastungen“, sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Montag in München. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) müsse jetzt seinen Worten Taten folgen lassen und den Soli vollständig abschaffen, so wie er es immer wieder ankündigt habe. Bayern fordere seit Langem die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags.

Zuvor hatte der Bundesfinanzhof (BFH) in München eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen, die zum Ziel hatte den Solidaritätszuschlag als verfassungswidrig einzustufen. Das klagende Ehepaar aus Aschaffenburg hatte mit Unterstützung des Bunds der Steuerzahler die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gefordert. Nach der Entscheidung des IX. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts kann die Bundesregierung nun vorerst weiter jährliche Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe aus der Abgabe einplanen.

Laut Füracker und der CSU darf dies aber nicht geschehen: Lindner müsse „zeitnah ein Gesetz vorlegen und im Bundestag ehrlich dafür streiten. Angesichts der aktuellen Herausforderungen ist Handeln gefragt.“ Wegen der Energiepreise und der hohen Inflation bräuchten die Bürger und Unternehmen „Entlastung und endlich Klarheit“.

Der Bund hatte laut BFH zuletzt elf Milliarden Euro jährlich mit der mittlerweile noch von Besserverdienern und Unternehmen bezahlten Abgabe eingenommen. Kläger und Steuerzahlerbund argumentierten, dass der Solidaritätszuschlag in doppelter Hinsicht verfassungswidrig sei. Das Gericht erklärte jedoch, dass weder das Auslaufen des Solidarpaktes II Ende 2019 noch die Tatsache, dass nur Besserverdiener - die oberen zehn Prozent der Einkommen - den Zuschlag zahlen müssen, gegen die Verfassung verstoße.

© dpa-infocom, dpa:230130-99-410543/2


Von dpa
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