Frist endet: Ein Drittel aller Grundsteuererklärungen fehlt | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 30.01.2023 13:47

Frist endet: Ein Drittel aller Grundsteuererklärungen fehlt

Jetzt wird's eng: Am Dienstag um 24.00 Uhr endet die Abgabefrist für die neuen Grundsteuererklärungen. Und kurz vor Schluss fehlten in Bayern noch die Daten von rund einem Drittel aller Grundstückseigentümer. Bis einschließlich Sonntag wurden bayernweit mehr als 4,2 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 66 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen, wie das Finanzministerium in München am Montag auf Anfrage mitteilte.

Ursprünglich war die Abgabefrist auf Ende Oktober 2022 terminiert, diese Frist war aber deutschlandweit bis einschließlich 31. Januar verlängert worden. Eine weitere Verlängerung gibt es diesmal nicht.

Wer die Frist verpasst, dem drohen grundsätzlich Sanktionen - allerdings nicht sofort. „Wenn Bürgerinnen oder Bürger keine Grundsteuererklärung abgeben, kommen - wie bei allen anderen Steuerarten auch - verschiedene Maßnahmen in Betracht, zum Beispiel Verspätungszuschläge oder schlussendlich auch Schätzungen“, hatte ein Sprecher des Finanzministeriums zuletzt erklärt. Die Finanzverwaltung werde aber berücksichtigen, dass es sich bei der Grundsteuer um „neues Recht“ handle. „Daher werden in einem ersten Schritt die Eigentümerinnen und Eigentümer zunächst an ihre Abgabepflicht erinnert. Grundsätzlich empfehlen wir aber dringend, die Grundsteuererklärung schnellstmöglich abzugeben, um künftige belastende Maßnahmen zu vermeiden“, betonte der Sprecher.

Ab 2025 wird die Grundsteuer für weit mehr als sechs Millionen wirtschaftliche Einheiten in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist.

In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Regierung das Bundesmodell „zu bürokratisch“ ist. Bei den Verhandlungen von Bund und Ländern hatte der Freistaat dafür nach Streit mit dem Bund eine Länderöffnungsklausel durchgesetzt. Während bei dem Bundesmodell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes ermittelt werden soll, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt. Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben auch künftig bei den Kommunen.

© dpa-infocom, dpa:230130-99-412299/2


Von dpa
north