Frau im Beisein der Tochter getötet: Mord oder Totschlag | FLZ.de

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Veröffentlicht am 28.11.2022 14:56

Frau im Beisein der Tochter getötet: Mord oder Totschlag

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)

Für die Tötung seiner Lebensgefährtin mit mindestens 24 Messerstichen - zudem im Beisein ihrer Tochter - soll ein 37 Jahre alter Mann nach dem Willen der Staatsanwaltschaft lebenslänglich ins Gefängnis. Die Anklägerin plädierte am Montag vor dem Landgericht Regensburg auf Mord und forderte die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Staatsanwältin sah die drei Mordmerkmale Heimtücke, niedrige Beweggründe und Grausamkeit als erfüllt an. Der Verteidiger ging von einem Totschlag aus Wut aus und forderte für seinen Mandanten eine zehnjährige Haftstrafe. Das Urteil soll am Mittwoch gesprochen werden.

Beide Seiten hielten eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungseinrichtung für erforderlich. In seinem Letzten Wort gab der Angeklagte seinem Opfer eine gewisse Mitschuld. Die Frau sei sehr eifersüchtig gewesen. Er entschuldigte sich bei den Angehörigen der 27-Jährigen. „Ich bin einfach nur ausgerastet“, sagte er und: „Ich kann die Tat nicht rückgängig machen, aber ich werde an sämtlichen Therapien definitiv teilnehmen.“

Laut Anklage erstach der Mann, ein deutscher Staatsangehöriger, sein 27 Jahre altes Opfer im Februar dieses Jahres im Schlafzimmer seiner Wohnung in Neutraubling (Landkreis Regensburg). Die neunjährige Tochter lag neben ihrer Mutter im Bett und musste die Tat miterleben. Motiv soll eine sich abzeichnende Trennung der 27-Jährigen von ihm und ihre beginnende Beziehung mit einem anderen Mann gewesen sein. Dies habe der Angeklagte nicht akzeptieren und die Frau lieber töten wollen, hatte die Staatsanwältin zu Prozessbeginn gesagt und von einem „absolutem Beherrschungswillen“ gesprochen.

Sie stufte die Tat als grausam ein und hielt die Verhängung der besonderen Schwere der Schuld für erforderlich, weil das Kind die Tat miterleben musste und weil der Täter eine Traumatisierung bewusst in Kauf genommen habe. Zudem habe er seinem Opfer weit mehr Stiche - und somit Qualen - zugefügt, als für eine Tötung erforderlich gewesen wäre und weil der Frau bewusst war, dass ihre Tochter ihren gewaltsamen Tod miterleben musste.

Die Neunjährige war körperlich unverletzt geblieben. Nachdem der 37-Jährige nach der Tat selbst die Polizei gerufen hatte, fanden Beamte das Mädchen auf dem Bett sitzend vor. Sie sei wie versteinert gewesen, hatten Beamte zu Prozessbeginn ausgesagt. Eine Aussage vor Gericht war dem Mädchen erspart worden.

© dpa-infocom, dpa:221128-99-695568/3

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