Flugärger: Wie hilfreich sind Entschädigungs-Portale? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 18.10.2024 13:06

Flugärger: Wie hilfreich sind Entschädigungs-Portale?

Fluggastrechte-Portale bieten schnelle Hilfe bei Flugentschädigungen, verlangen jedoch oft bis zu 50 Prozent der Auszahlung. (Foto: Oliver Berg/dpa/dpa-tmn)
Fluggastrechte-Portale bieten schnelle Hilfe bei Flugentschädigungen, verlangen jedoch oft bis zu 50 Prozent der Auszahlung. (Foto: Oliver Berg/dpa/dpa-tmn)
Fluggastrechte-Portale bieten schnelle Hilfe bei Flugentschädigungen, verlangen jedoch oft bis zu 50 Prozent der Auszahlung. (Foto: Oliver Berg/dpa/dpa-tmn)

Bei ausgefallenen oder stark verspäteten Flügen haben Passagiere oft Entschädigungsansprüche. Diese direkt bei der Airline geltend zu machen, kann Zeit und Nerven können. Fluggastrechte-Portale bieten hier eine scheinbar attraktive Lösung – sie streiten für den Passagier die Gelder ein. Doch umsonst machen sie das nicht.

Gebühren werden fällig, die je nach Anbieter und Fall bis zur Hälfte der Entschädigung ausmachen können, die nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung bei 250, 400 oder 600 Euro liegt. So könnten etwa von 250 Euro, die einem zustehen, am Ende nur 125 Euro auf dem Konto landen, berichtet das Ratgeberportal Finanztip.

Entschädigung in Eigenregie fordern - dafür gibt's Hilfe

Deshalb kann es sich eben doch lohnen, die Entschädigungsansprüche zunächst selbst direkt bei der Airline zu stellen. Teils bieten Fluggesellschaften dafür online Formulare zum Ausfüllen. Selbsthilfe-Tools von Verbraucherschützern können helfen, die Rechte geltend zu machen – angeboten werden sie zum Beispiel vom Europäischen Verbraucherzentrum und von der Verbraucherzentrale NRW.

Blockt die Airline ab oder meldet sich binnen zwei Monaten nicht, können sich Betroffene mit ihrem Anliegen an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden. Sie bekommt vor allem Flugärger-Fälle auf den Tisch, prüft diese kostenlos juristisch und macht dann gegebenenfalls einen Schlichtungsvorschlag.

Unterschiedliche Preise und Herangehensweisen bei den Portalen

Wer den Aufwand scheut und kein Problem damit hat, einen Teil der möglichen Entschädigungszahlungen abzugeben, kann sich an eines der Fluggastrechte-Portale wenden. Man sollte jedoch zumindest vorher die Konditionen der verschiedenen Anbieter genau vergleichen. Die Höhe anfallender Gebühren sollten transparent ausgewiesen sein, so Finanztip. Gut sei, wenn die Portale auch Gelder für Hotelkosten, Taxifahrten und weitere mögliche Ausgaben erstreiten, die womöglich im Zuge des Flugärgers angefallen sind.

Bei den Portalen lassen sich laut Finanztip Sofortentschädiger und Inkasso-Dienstleister unterscheiden. Sofortentschädiger prüften anhand von Wetter- und Flugdaten sowie der aktuellen Rechtsprechung, ob der Fall Aussicht auf Erfolg habe. Auf der Basis machen sie ein Angebot. Nehmen Betroffene das an, kaufe Unternehmen die Ausgleichsforderung ab und überweise die angebotene Summe aufs Konto. Gut für alle, die sofort Geld haben wollen.

Bei Inkasso-Dienstleistern kann es um einiges länger dauern, ehe es eine Zahlung gibt: Sie prüfen dem Bericht zufolge erst den Fall und versuchen dann, den Anspruch der Betroffenen außergerichtlich geltend zu machen. Gegebenenfalls schalteten sie dann eine Anwaltskanzlei ein und zögen vor Gericht. Geld gibt es erst, wenn das Unternehmen Erfolg hatte und die Airline die Entschädigung überweist.

Direkt eine auf Reiserecht spezialisierte Anwaltskanzlei einzuschalten, ist natürlich noch eine weitere Option bei Flugärger. Die allerdings ebenfalls kostet.

© dpa-infocom, dpa:241018-930-263988/1


Von dpa
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