Familiengeld könnte Fall für Europäischen Gerichtshof werden | FLZ.de

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Veröffentlicht am 26.01.2023 17:01

Familiengeld könnte Fall für Europäischen Gerichtshof werden

Wegen des bayerischen Familiengeldes droht Deutschland möglicherweise eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die EU-Kommission hatte bereits im November 2021 ein Verfahren wegen des umstrittenen Leistungssystems eingeleitet. Da Deutschlands Stellungnahme für die EU-Kommission unzureichend gewesen sei, fordere die Kommission das Land erneut zur Stellungnahme auf.

Bayerns Familiengeld wurde am 1. September 2018 eingeführt. Es wird für alle ein- und zweijährigen Kinder in Bayern gezahlt. Die Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind, ab dem dritten Kind mit 300 Euro monatlich, unterstützt. Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und der Art der Betreuung gezahlt. Wer in Bayern bereits Elterngeld beantragt und erhalten hat, muss für das Familiengeld keinen zusätzlichen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt dann zugleich auch als Antrag auf Familiengeld.

Im Rahmen dieser Regelung erhielten EU-Bürger, deren Kinder in einem der 15 Mitgliedstaaten wohnten, in denen die Lebenshaltungskosten niedriger seien als in Bayern, einen geringeren Betrag, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Vonseiten der Kommission gebe es Bedenken, dass diese Vorschriften gegen EU-Recht verstoßen, da EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ungleich behandelt und somit womöglich diskriminiert werden. Darüber hinaus verstoßen die Vorschriften den Angaben zufolge gegen EU-Regeln zur Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Andernfalls könne die Kommission beschließen, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.

© dpa-infocom, dpa:230126-99-369728/2

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