Erfolge beim Streuobstpakt: LBV nicht mehr bei Klage dabei | FLZ.de

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Veröffentlicht am 04.02.2023 11:35

Erfolge beim Streuobstpakt: LBV nicht mehr bei Klage dabei

Apfelbäume stehen auf einer Streuobstwiese in Bayern. (Foto: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild)
Apfelbäume stehen auf einer Streuobstwiese in Bayern. (Foto: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild)
Apfelbäume stehen auf einer Streuobstwiese in Bayern. (Foto: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild)

Nach einem Streit um die Streuobstverordnung der Staatsregierung beteiligt sich der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) nicht mehr an der Popularklage gegen die Verordnung. Das teilte der LBV am Samstag im mittelfränkischen Hilpoltstein mit. Grund seien die Fortschritte beim im Oktober 2021 zwischen Naturschutzverbänden und Regierung vereinbarten Streuobstpakt. In Bayern gibt es derzeit etwa 6 Millionen Streuobstbäume, die 5000 Tier- und Pflanzenarten einen wertvollen Lebensraum bieten. Bis 2035 sollen eine Million weitere Bäume dazukommen und insgesamt 670 Millionen Euro bereitgestellt werden.

„Die zuletzt von der Regierung im Haushalt festgelegte finanzielle Ausstattung im kommenden Jahr legt die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung, mit der erhebliche Verbesserungen für den Schutz von Streuobstwiesen erreicht werden“, sagte der LBV-Vorsitzende Norbert Schäffer.

Der LBV und der Bund Naturschutz hatten im Juli 2020 Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgericht eingereicht, weil die Staatsregierung mit der neuen Streuobstverordnung aus ihrer Sicht den Biotopschutz aufgeweicht hatte.

Der Bund Naturschutz hält an der derzeit ruhenden Klage allerdings anders als der LBV vorerst fest, wie ein Sprecher am Samstag in München sagte. Man wolle erst die Landtagswahl im Herbst abwarten und sehen, ob die Mittel für die Streuobstwiesen auch im Doppelhaushalt 2024/25 der neuen Landesregierung weiter berücksichtigt werden.

Konkret störten sich die Verbände bei der neuen Verordnung vor allem an der als Maßstab für einen gesetzlichen Schutz gesetzten Stammmindesthöhe von Obstbäumen von 1,80 Metern - vor der Verordnung seien es nur 1,60 gewesen. Auch weitere Kriterien wie die Dichte und den Stammumfang der Streuobstbäume hat die Staatsregierung für die Einstufung als schützenswertes Biotop geändert. So werde der gesetzliche Schutz für viele Streuobstwiesen im Freistaat infrage gestellt, kritisieren die Verbände damals.

© dpa-infocom, dpa:230204-99-472088/2


Von dpa
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