Entscheidungen zu Corona-Kurzarbeiterregeln und Rauchverbot | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 11.03.2022 14:00

Entscheidungen zu Corona-Kurzarbeiterregeln und Rauchverbot

Antragsformular für Kurzarbeitergeld. (Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa)
Antragsformular für Kurzarbeitergeld. (Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa)
Antragsformular für Kurzarbeitergeld. (Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa)

Unter dem Eindruck des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine hat der Bundesrat die Bundesregierung um mehr Koordinierung bei der Aufnahme der inzwischen fast 110.000 Kriegsflüchtlinge gebeten.

Gleichzeitig betonten die Mitglieder der Länderkammer bei ihrer Sitzung am Freitag, die Solidarität der Bundesländer bei der Bewältigung dieser Aufgabe sei groß - auch untereinander. Weitere Punkte, über die beraten und abgestimmt wurde:

Der Bundesrat unternimmt einen zweiten Versuch, das Rauchen im Auto bei Fahrten mit Kindern zu verbieten. Über einen entsprechenden Vorschlag der Länderkammer von 2019 war bis zur Bundestagswahl im September 2021 nicht abschließend beraten worden. Ziel des Entwurfs, der nun erneut eingebracht werden soll, ist es, wegen der gesundheitlichen Schäden das Passivrauchen in geschlossenen Fahrzeugen, in denen sich Minderjährige oder Schwangere aufhalten, zu verbieten.

Die coronabedingten Sonderregeln für das Kurzarbeitergeld werden erneut verlängert. Der Bundesrat ließ den Gesetzentwurf dazu passieren, den der Bundestag im Februar verabschiedet hatte. Die Sonderregeln würden eigentlich Ende März auslaufen und werden nun bis Ende Juni verlängert. Sie beinhalten unter anderem einen vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld. So reicht es weiter aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.

Rheinland-Pfalz und das Saarland wollen die Strafverfolgung von Häme und Hetze, die sich gegen getötete Staatsdiener richtet, erleichtern. Konkret geht es darum, dass die Staatsanwaltschaft solche Taten künftig verfolgen kann ohne dass die Angehörigen einen Strafantrag stellen müssen. Damit soll verhindert werden, dass die Hinterbliebenen mit diesen Verunglimpfungen ihrer Liebsten konfrontiert und dadurch weiter belastet werden. Hintergrund sind Hunderte verächtlicher Kommentare in sozialen Medien nach dem Tod von zwei Polizeibeamten in Rheinland-Pfalz. Ein 29 Jahre alter Polizeikommissar und eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin waren am 31. Januar bei Kusel erschossen worden, als sie ein Fahrzeug kontrollieren wollten. Über den Vorschlag werden zunächst die Ausschüsse des Bundesrates beraten.

© dpa-infocom, dpa:220311-99-479541/2

north