Entscheidung über Streit um Wiesn-Reservierungen im Juni | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 19.05.2022 17:15

Entscheidung über Streit um Wiesn-Reservierungen im Juni

Der Schriftzug „Oberlandesgericht München“ ist auf einem Schild vom Oberlandesgericht zu sehen. (Foto: Matthias Balk/dpa)
Der Schriftzug „Oberlandesgericht München“ ist auf einem Schild vom Oberlandesgericht zu sehen. (Foto: Matthias Balk/dpa)
Der Schriftzug „Oberlandesgericht München“ ist auf einem Schild vom Oberlandesgericht zu sehen. (Foto: Matthias Balk/dpa)

Das Oberlandesgericht (OLG) München will seine Entscheidung in einem Rechtsstreit um Oktoberfest-Reservierungen Ende Juni bekannt geben. Die Streitparteien haben noch bis zum 9. Juni Zeit, sich zu dem Verfahren zu äußern, teilte ein Gerichtssprecher nach der mündlichen Verhandlung am Donnerstag mit.

Das Gericht musste sich in der mündlichen Verhandlung, in der es nach Angaben des Sprechers keine Beweisaufnahme gab, mit der Frage beschäftigen, ob der Handel mit Tischreservierungen „im Wege des Zweitmarkts“ zulässig ist oder nicht. Die Betreiber des Festzeltes „Ochsenbraterei“ haben einen Händler nämlich verklagt, weil er Reservierungen ihn ihrem Zelt anbot.

Das Landgericht München I hatte der Klage stattgegeben, der Händler ging dagegen in Berufung. Nach Gerichtsangaben ist es der erste in einer Reihe ähnlicher Fälle, der nun in zweiter Instanz obergerichtlich behandelt wird. Der Termin für die Entscheidung wurde auf den 23. Juni bestimmt.

© dpa-infocom, dpa:220519-99-355577/2

north