Einspruch gegen Strafbefehl nach tödlichem Jagdunfall | FLZ.de

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Veröffentlicht am 01.12.2022 10:19

Einspruch gegen Strafbefehl nach tödlichem Jagdunfall

Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)
Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)
Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)

Nach einem Strafbefehl gegen einen Mann wegen eines tödlichen Jagdunfalls in Unterfranken hat der Anwalt des 33-Jährigen Einspruch eingelegt. Damit wird es in der Sache wohl nun eine Hauptverhandlung geben, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Kitzingen am Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte für den 33-Jährigen eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 70 Euro beantragt. Das Amtsgericht erließ daraufhin gegen den Beschuldigten wie beantragt den Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung.

Der Mann soll am 6. Januar während einer Treibjagd in Volkach (Landkreis Kitzingen) von einem Hochsitz aus auf ein Reh geschossen haben. Das Tier wurde verfehlt. Das Projektil schlug aber nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf dem gefrorenen Boden des Feldweges auf und traf das Opfer, das in einer benachbarten Jagdkanzel war. Der 78-Jährige starb. Die Anklagebehörde wirft dem Beschuldigten vor, er hätte in Richtung des Opfers keinen Schuss abgeben dürfen. Der Jäger habe gewusst, dass der 78-Jährige gefährlich nah war.

© dpa-infocom, dpa:221201-99-735802/2

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