Discounter müssen Elektrogeräte zurücknehmen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 29.06.2022 05:02

Discounter müssen Elektrogeräte zurücknehmen

Zum Themendienst-Bericht vom 29. Juni 2022: Zu groß, um als Elektrokleingerät durchzugehen: Heckenscheren müssen Supermärkte und Discounter nur zurücknehmen, wenn Kunden im Gegenzug eine neue kaufen. (Foto: Markus Scholz/dpa-tmn)
Zum Themendienst-Bericht vom 29. Juni 2022: Zu groß, um als Elektrokleingerät durchzugehen: Heckenscheren müssen Supermärkte und Discounter nur zurücknehmen, wenn Kunden im Gegenzug eine neue kaufen. (Foto: Markus Scholz/dpa-tmn)
Zum Themendienst-Bericht vom 29. Juni 2022: Zu groß, um als Elektrokleingerät durchzugehen: Heckenscheren müssen Supermärkte und Discounter nur zurücknehmen, wenn Kunden im Gegenzug eine neue kaufen. (Foto: Markus Scholz/dpa-tmn)

Die neue Waschmaschine ist vom Discounter, der Fernseher aus dem Supermarkt? Dann können Sie ab dem 1. Juli auch ihr entsprechendes Altgerät vor Ort zurückgeben. Kleinere Geräte, wie etwa Rasierer, die elektrische Zahnbürste oder auch das kaputte Handy müssen Discounter und Supermärkte sogar ohne Kauf eines Neugeräts kostenlos zurücknehmen.

Voraussetzung: Der Händler muss eine Fläche von mindestens 800 Quadratmetern haben und mehrmals im Jahr oder auch dauerhaft Elektro- oder Elektronikgeräte verkaufen. Die Kleingeräte dürften zudem eine Länge von 25 Zentimetern nicht überschreiten, sagt Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern. Pro Geräteart müssen Supermärkte und Discounter bis zu drei solcher kleinen Elektroartikel je Kunde zurücknehmen.

Die Neuerungen gehen aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz hervor. Eigentlich gilt die Rücknahmeverpflichtung schon seit Januar, zum 1. Juli läuft aber die Übergangsfrist ab, die es Händlern ermöglichen sollte, sich entsprechend einzurichten.

Die Gesetzesänderung soll dem Umweltschutz dienen. „Es soll Verbrauchern noch leichter gemacht werden, die defekten Kleingeräte zu entsorgen, damit diese nicht im Hausmüll landen“, sagt Verbraucherschützerin Bueb. Wertvolle Rohstoffe können so über den Recycling-Kreislauf der Wiederverwertung zugeführt werden.

© dpa-infocom, dpa:220628-99-834602/2

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