Diözesanrat fordert Umsetzung des Synodalen Rates | FLZ.de

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Veröffentlicht am 31.01.2023 14:00

Diözesanrat fordert Umsetzung des Synodalen Rates

Angesichts innerkirchlicher Debatten um den Synodalen Weg hat der Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und Freising die Bischöfe in Deutschland zur Kooperation aufgefordert. „Wir erwarten, dass die Bischöfe und Kardinäle ihrem eigenen Führungsanspruch gerecht werden, indem sie in der Bischofskonferenz gedeihlich zusammenarbeiten und die dringend erforderlichen Veränderungen gemeinsam beherzt umsetzen“, forderte das Gremium am Dienstag in München. „Die Bischöfe müssen sich derzeit schon fragen lassen, welches Bild der katholischen Kirche in Deutschland sie damit prägen.“

Die Aufforderung richtete sich insbesondere an die Oberhirten von Augsburg, Eichstätt, Regensburg, Passau und Köln, Bertram Maier, Gregor Maria Hanke, Rudolf Voderholzer, Stefan Oster und Rainer Maria Kardinal Woelki. „Das fragwürdige Frage- und Antwort-Spiel der Bischöfe mit der Kurie in Rom wegen der Teilnahme an einem Synodalen Ausschuss und später bei einem Synodalen Rat muss aufhören!“, forderte das Laiengremium. Auch Papst Franziskus beschließe seine aktuelle Stellungnahme in einem Interview mit den versöhnlichen Worten: „Versucht immer, euch zu einigen“.

Die in den vergangenen Wochen deutlich verschärfte Diskussion über das weitere Vorgehen und die Umsetzung im Synodalen Weg in Deutschland sowie die Antworten beziehungsweise Stellungnahmen aus Rom entwickelten sich zur Belastung aller in der katholischen Kirche Engagierten, heißt es in der Mitteilung weiter. Ehrenamtliche müssten sich immer wieder rechtfertigen für das, was Teile der „Chefetage“ in Deutschland und in Rom veranstalteten.

Hintergrund ist ein Brief, in dem die vom Diözesanrat genannten Bischöfe in Rom anfragten, ob sie bei den Vorbereitungen für den Synodalen Rat mitmachen müssen, einem Kernelement des Reformprozesses Synodaler Weg. Daraufhin stellten ranghohe Vertreter des Vatikan klar, „dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den „Synodalen Rat” auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten“.

© dpa-infocom, dpa:230131-99-423727/2


Von dpa
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