Corona-Bürgertests sollen künftig drei Euro kosten | FLZ.de

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Veröffentlicht am 24.06.2022 14:44

Corona-Bürgertests sollen künftig drei Euro kosten

Corona-Bürgertests sollen künftig drei Euro kosten. Das teilte Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit. (Foto: Tom Weller/dpa)
Corona-Bürgertests sollen künftig drei Euro kosten. Das teilte Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit. (Foto: Tom Weller/dpa)
Corona-Bürgertests sollen künftig drei Euro kosten. Das teilte Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit. (Foto: Tom Weller/dpa)

Das Angebot mit kostenlosen Corona-Schnelltests für alle geht zu Ende. Gratis bleiben „Bürgertests“ ab kommenden Donnerstag nur noch für bestimmte Risikogruppen - in der Regel sollen künftig drei Euro aus eigener Tasche pro Test fällig sein. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach einer Einigung mit Finanzminister Christian Lindner (FDP) mit.

Die Regelung soll Milliardenkosten für den Bund reduzieren. Die Länder sollen den Drei-Euro-Bürgeranteil übernehmen können, wenn sie das wünschen.

Lauterbach sprach von einer insgesamt „guten Lösung“. Die Bürgertests gingen nach Auslaufen der bisherigen Verordnung Ende Juni lückenlos weiter, was strittig gewesen sei. Die Tests sollten gezielter dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen hätten. Lauterbach machte zugleich kein Hehl daraus, dass er kostenlose Bürgertests für alle gerne weitergeführt hätte. Bisher hat damit jeder auch ohne Symptome oder konkreten Anlass Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche durch geschultes Teststellen-Personal und auf eine Bescheinigung.

Lindner sagte, mit der neuen Testverordnung werde der Einsatz des Steuergeldes effektiver. „Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind.“ Das neue Konzept sieht nach Lauterbachs Angaben bis Jahresende noch Ausgaben von 2,7 Milliarden Euro vor - bei weiterhin voller Übernahme wären bis zu 5 Milliarden Euro zu erwarten gewesen. Gratis-Tests für alle waren im Herbst vergangenen Jahres schon einmal vorübergehend eingeschränkt und dann wieder breit eingeführt worden. Die Details:

© dpa-infocom, dpa:220624-99-785719/5

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