Bewährungsstrafe für greise Mutter nach Tötung von Tochter | FLZ.de

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Veröffentlicht am 18.10.2022 13:54

Bewährungsstrafe für greise Mutter nach Tötung von Tochter

Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)
Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)
Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)

Nach der Tötung einer behinderten Frau ist deren greise Mutter zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im Juni hatte die 87 Jahre alte Frau ihre 57 Jahre alte Tochter umgebracht. Wegen Tötung auf Verlangen habe die Mutter einen Strafbefehl über ein Jahr Haft auf Bewährung erhalten, sagte der Sprecher des Amtsgerichtes Augsburg, Dominik Semsch, am Dienstag. Die Verurteilung sei akzeptiert worden und bereits rechtskräftig. Zunächst hatte die „Augsburger Allgemeine“ berichtet.

Die Mutter hatte ihre seit Geburt behinderte und stark pflegebedürftige Tochter in der gemeinsamen Augsburger Wohnung erdrosselt und einen Suizidversuch unternommen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Frau zunächst wegen Totschlags ermittelt, die 87-Jährige musste deswegen vorübergehend in Untersuchungshaft.

Später ergaben die Ermittlungen, dass die Tochter ihre Mutter gebeten hat, ihr das Leben zu nehmen. Daraufhin wurde nur noch wegen des Vorwurfs der Tötung auf Verlangen ermittelt und die alte Frau aus dem Gefängnis entlassen. Für Tötung auf Verlangen sieht das Strafgesetzbuch eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vor.

© dpa-infocom, dpa:221018-99-169223/2

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