Bayern setzt ab Samstag auf freiwilliges Maskentragen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 09.12.2022 10:55

Bayern setzt ab Samstag auf freiwilliges Maskentragen

Ein Passant trägt eine FFP2-Maske in der Hand. (Foto: Boris Roessler/dpa/Symbolbild)
Ein Passant trägt eine FFP2-Maske in der Hand. (Foto: Boris Roessler/dpa/Symbolbild)
Ein Passant trägt eine FFP2-Maske in der Hand. (Foto: Boris Roessler/dpa/Symbolbild)

Auch nach dem Ende der Maskenpflicht in Bayerns Bussen und Bahnen ab Samstag (10.12.) wirbt Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) für das freiwillige Tragen einer Maske. „Statt Maskenpflicht setzen wir jetzt auf Eigenverantwortung und Rücksichtnahme. Klar ist: Masken schützen vor Atemwegsinfektionen“, sagte Holetschek am Freitag in München.

Gemeinsam mit Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) appelliere er daher, in den Verkehrsmitteln des ÖPNV weiterhin eine Maske aufzusetzen - auch, wenn es keine Pflicht mehr sei. „So helfen alle mit, sich selbst und vor allem besonders gefährdete Menschen zu schützen - nicht nur vor Corona, sondern auch vor dem Influenzavirus und dem RS-Virus, die beide momentan stark verbreitet sind.“

Bernreiter führte aus, „die Maskenpflicht im ÖPNV war in den letzten gut zweieinhalb Jahren ein wichtiger Baustein, das Pandemiegeschehen so gut wie möglich unter Kontrolle zu halten.“ Vor dem Hintergrund der entspannteren Corona-Lage entfalle nun die Maskenpflicht in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs in Bayern - also in Nahverkehrszügen, S- und U-Bahnen, Trambahnen und Bussen. Da der Regionalverkehr (etwa Regionalzüge wie zum Beispiel auch RegionalBahn, RegionalExpress, Meridian etc.) zum Nahverkehr zählt, entfällt somit die Maskenpflicht auch dort.

Am Dienstag hatte das Kabinett das Ende der Maskenpflicht beschlossen und dies unter anderem mit einer fehlenden Rechtsgrundlage infolge der vergleichsweise geringen Zahl an nachgewiesenen Infektionen begründet. „Das Infektionsschutzgesetz des Bundes bietet nur wegen Corona eine ausdrückliche Grundlage für eine allgemeine Maskenpflicht. Zur Bekämpfung bereits lange bekannter, regelmäßig saisonal auftretender Krankheitserreger wie Influenza und RS-Virus sieht das IfSG keine Befugnis für allgemeine Maskenpflichten vor“, sagte Holetschek. Die neue Verordnung gilt bis zum 20. Januar 2023.

Die Maskenpflicht im Fernverkehr (u. a. Inter City Express, ICE Sprinter, TGV, Inter City, Euro City, RailJet und EuroNight), die aufgrund von Bundesrecht erlassen wurde, bleibt davon aber auch in Bayern unberührt. Zudem gelten weiterhin bis zum 7. April FFP2-Maskenpflichten in vulnerablen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen.

Auch für Beschäftigte in bestimmten medizinischen Einrichtungen sowie Bewohner und Besucher von bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen müssen in Bayern weiter Masken tragen. Positiv auf Corona getestete Personen sind ebenfalls weiterhin verpflichtet, eine Maske zu tragen - auch im ÖPNV.

© dpa-infocom, dpa:221209-99-839111/2

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