Bayern froh über Urteil zu Masern-Impfpflicht | FLZ.de

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Veröffentlicht am 18.08.2022 14:18

Bayern froh über Urteil zu Masern-Impfpflicht

Ein Impfpass mit einem Kreuz bei der Masern-Impfung liegt auf einem Tisch. (Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild)
Ein Impfpass mit einem Kreuz bei der Masern-Impfung liegt auf einem Tisch. (Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild)
Ein Impfpass mit einem Kreuz bei der Masern-Impfung liegt auf einem Tisch. (Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild)

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der Masern-Impfpflicht ausdrücklich gelobt. „Das ist eine richtige und wichtige Entscheidung, denn Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Sie sind hoch ansteckend und die Impfung verhindert sowohl eine Erkrankung als auch eine Weitergabe sehr gut“, sagte der CSU-Politiker am Donnerstag in München. Das Gesetz ziele darauf ab, die Zahl der Masernfälle zu reduzieren und so schwerwiegende Komplikationen einer Erkrankung zu verhindern.

„Bei der Masernimpfung geht es nicht nur um den Selbstschutz, sondern auch um das Allgemeinwohl“, betonte Holetschek. Insbesondere müssten sehr junge Kinder geschützt werden, die nicht geimpft werden könnten.

„Erfreulicherweise sind die Impfquoten in Bayern bei der Masernimpfung bereits hoch“, konstatierte Holetschek. Bei den Einschulungsuntersuchungen für das Schuljahr 2020/21 habe die Impfquote bei 98 Prozent für die erste und 94 Prozent für die zweite Masernimpfung gelegen. „Durch Aufklärung und individualisierte Impfberatung können wir diese Quote weiter steigern - und so auch die für eine Herdenimmunität benötigten 95 Prozent Zweitimpfungsquote erreichen.“

Zuvor hatte das Gericht in Karlsruhe entschieden, dass die vor rund zweieinhalb Jahren eingeführte Masern-Impfpflicht unter anderem für Kita-Kinder in Kraft bleibt. Die Richter und Richterinnen wiesen damit mehrere Klagen betroffener Familien zurück. Die Grundrechtseingriffe seien nicht unerheblich, aber derzeit zumutbar. „Ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht hat der Gesetzgeber dem Schutz durch eine Maserninfektion gefährdeter Menschen den Vorrang vor den Interessen der beschwerdeführenden Kinder und Eltern eingeräumt.“ (Az. 1 BvR 469/20 u.a.)

© dpa-infocom, dpa:220818-99-434088/3

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