Bayern fordert Nachschärfung des Infektionsschutzgesetzes | FLZ.de

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Veröffentlicht am 09.08.2022 07:04

Bayern fordert Nachschärfung des Infektionsschutzgesetzes

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU, r) geht zu einer Pressekonferenz. (Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild)
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU, r) geht zu einer Pressekonferenz. (Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild)
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU, r) geht zu einer Pressekonferenz. (Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild)

Der umstrittene Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz muss aus Sicht Bayerns dringend verschärft werden. „Der bisherige Gesetzentwurf weist deutliche Lücken auf“, sagte Landesgesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. Der Bund müsse daher unter anderem die Kriterien nachschärfen, mit denen die Länder wirksamere Maßnahmen zum Schutz vor Corona-Ansteckungen beschließen und vollziehen könnten.

An diesem Dienstag wollen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern in der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) über den in der vergangenen Woche vorgelegten Entwurf beraten. „Ich habe zwar meine Zweifel, dass heute nach der GMK bereits ein rundes und stimmiges Gesetz stehen wird“, sagte Holetschek. Es sei aber die bislang erste Gelegenheit für die Fachminister der Länder, ihre Meinungen und Erfahrungen überhaupt einzubringen. „Wichtig ist, dass jetzt Schluss ist mit dem Klein-Klein zwischen FDP und SPD in der Ampel-Koalition und wir das Gesetz fachlich auf ein solides Fundament heben. Zeit wird’s.“

Konkreten Klärungsbedarf sieht Holetschek etwa beim Abwassermonitoring und der sogenannten RKI-Surveillance, „bei denen leider völlig unklar ist, welche Werte und Daten wir als Alarmsignal verwenden können“. Für ein einheitliches Bild der Pandemie brauche es einheitliche und klare Parameter als Leitplanken, damit die Länder das als „Winterreifen und Schneeketten“ bezeichnete Stufensystem des Bundes für strengere Maßnahmen überhaupt nutzen könnten.

Im Zentrum des Bundeskonzeptes steht das Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken. Bundesweit soll weiter eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und Fliegern gelten. Neu hinzu kommt eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Länder sollen zudem selbst entscheiden, ob sie in öffentlich zugänglichen Innenräumen FFP2-Masken vorschreiben.

„Manche Punkte im Gesetzentwurf scheinen nicht zu Ende gedacht. Wir müssen auf alle Fälle über die vorgesehenen Ausnahmen von Maskenpflichten für frisch Geimpfte und Genesene sprechen“, sagte Holetschek. Diese seien fachlich nicht zu rechtfertigen, da auch frisch Geimpfte und Genesene Infektionen übertragen könnten. „Ich frage mich auch, wie die geplanten Ausnahmen von der Maskenpflicht überhaupt vor Ort kontrolliert und vollzogen werden sollen.“

Auch erscheine es ihm nicht sinnvoll, eine drei- oder vierfache Impfung schon nach drei Monaten nicht mehr anzuerkennen, solange nicht eine breite Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die Viertimpfung vorliege. „Wie sollen die Menschen denn alle drei Monate an eine Impfung kommen? Ich würde es begrüßen, wenn die STIKO sich zeitnah äußern oder auch in einer Sitzung der Gesundheitsministerkonferenz darüber sprechen würde.“

© dpa-infocom, dpa:220809-99-322432/2

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