Bayern fordert maximale Befugnisse im Kampf gegen Missbrauch | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 25.09.2022 09:04

Bayern fordert maximale Befugnisse im Kampf gegen Missbrauch

Eine Kriminaloberkommissarin sitzt vor einem Auswertungscomputer. (Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild)
Eine Kriminaloberkommissarin sitzt vor einem Auswertungscomputer. (Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild)
Eine Kriminaloberkommissarin sitzt vor einem Auswertungscomputer. (Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild)

Vor der Konferenz von den Innen- und Justizministern fordert Bayern vom Bund die maximale Ausnutzung der rechtlichen Spielräume im Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) handle „fahrlässig, wenn er unsere Ermittlerinnen und Ermittler bei der Bekämpfung dieser schweren Verbrechen ausbremst“, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München.

Der Europäische Gerichtshof hatte der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Es urteilte am Dienstag, dass die derzeit ausgesetzte Regelung in Deutschland mit dem EU-Recht unvereinbar ist. Das Gericht erklärte aber, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich wäre.

Eisenreich - derzeit Vorsitzender der Justizministerkonferenz - forderte Buschmann auf, „die vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten Spielräume – insbesondere für die Speicherung von IP-Adressen – zu nutzen“. Jeder Fall von Kindesmissbrauch, der nicht aufgeklärt und nicht gestoppt werden könne, sei einer zu viel.

Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betonte, dass die Verpflichtung der Diensteanbieter zur Speicherung von IP-Adressen für Ermittlungserfolge „ein wichtiger Aspekt“ sei: „Das hat der Europäische Gerichtshof zur Bekämpfung schwerer Kriminalität erneut ausdrücklich zugelassen“, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz der dpa. „Es wäre ein Unding und Hohn für die Opfer, wenn wir in Deutschland diese Möglichkeit aus falsch verstandenem Datenschutz nicht nutzen.“ Viele Kinderschänder und Kinderporno-Konsumenten könnten ansonsten unter dem Deckmantel der Anonymität im Netz ihr ekelhaftes Treiben ungestört fortsetzen.

Buschmann bezeichnete die Entscheidung als historisch und sprach von einem „guten Tag für die Bürgerrechte“. Er kündigte zudem an, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen“ zu wollen. Ob sich die gesamte Ampel-Regierung dabei so einig ist, bleibt abzuwarten. SPD-Innenministerin Nancy Faeser zeigte sich zuletzt offen für stärkere Befugnisse der Sicherheitsbehörden.

Genau an dieser Stelle wollen die Länderminister bei ihrer gemeinsamen Konferenz am Dienstag in München ansetzen, wie Eisenreich und Herrmann betonten. „Wir müssen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie noch stärker bekämpfen. Das ist unser zentrales Thema“, sagte Herrmann. Beide Minister verwiesen auf einen hohen Handlungsdruck, denn die Missbrauchszahlen stiegen rapide an.

Alleine in Bayern seien im Vergleich zum Vorjahr im Bereich der Kinderpornografie fast doppelt so viele Straftaten (5070 Fälle, + 84 Prozent) registriert worden. „Erste Auswertungen für 2022 lassen einen weiteren deutlichen Anstieg der Fallzahlen um rund ein Drittel befürchten“, so Herrmann. „Das Ausmaß ist erschreckend, zumal die zur Anzeige gebrachten Straftaten nur die "Spitze des Eisbergs" sind. Wir werden unter anderem darüber diskutieren, die Melde- und Löschprozesse bundesweit effektiver zu gestalten.“

Die bayerischen Minister kritisierten zudem ausdrücklich das von Buschmann favorisierte „Quick-Freeze-Verfahren“: „Das Quick-Freeze-Verfahren als echte Alternative zur Speicherung von IP-Adressen darzustellen, ist entweder bewusste Augenwischerei oder Unkenntnis. Was an Daten nicht vorhanden ist, lässt sich auch nicht sichern.“ Bei dem Verfahren sollen im Verdachtsfall bestimmte Daten erst auf richterliche Anordnung gesichert werden.

© dpa-infocom, dpa:220925-99-889104/2

north