Bayerische Bistümer wollen Arbeitsrecht lockern | FLZ.de

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Veröffentlicht am 22.11.2022 14:41

Bayerische Bistümer wollen Arbeitsrecht lockern

Kerzen brennen vor dem Sonntagsgottesdienst. (Foto: Silas Stein/dpa/Symbolbild)
Kerzen brennen vor dem Sonntagsgottesdienst. (Foto: Silas Stein/dpa/Symbolbild)
Kerzen brennen vor dem Sonntagsgottesdienst. (Foto: Silas Stein/dpa/Symbolbild)

Nach der Lockerung des Arbeitsrechts in der katholischen Kirche haben bayerische Bistümer angekündigt, den Beschluss schnell umzusetzen. Im Erzbistum München und Freising soll das „zeitnah“ der Fall sein, wie ein Sprecher am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Im Erzbistum Bamberg, das derzeit keinen Oberhirten hat, soll die Einführung der neuen Grundordnung vorbereitet werden, sagte ein Sprecher - „um den Weg frei zu machen für die Inkraftsetzung durch den neuen Erzbischof“.

Das Bistum Würzburg will die neue Grundlage für das Arbeitsrecht in der katholischen Kirche zu Beginn des neuen Jahres umsetzen. Der Schritt sei im ersten Quartal 2023 geplant nach entsprechender Vorbereitung durch den Verband der Diözesen Deutschlands, teilte ein Sprecher am Mittwoch auf Nachfrage mit. Bischof Franz Jung hatte bereits im Februar erklärt, er werde bei Beschäftigten hinsichtlich ihrer sexuellen Orientierung keine kirchen- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen ergreifen.

Auch das Bistum Eichstätt will die Grundordnung umsetzen, ebenso das Bistum Augsburg. Es peilt eine Umsetzung im ersten Quartal 2023 an, wie ein Sprecher sagte. Derzeit warte man aber noch auf konkrete Formulierungsvorschläge des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD), in dessen Rahmen die Bischöfe die Lockerung des kirchlichen Arbeitsrechtes am Dienstag in Würzburg beschlossen hatten. Das Bistum Passau kündigte die Umsetzung ebenfalls „baldmöglichst“ an. „Bevor dies der Fall ist, gilt es noch die kirchenrechtlichen Aspekte zu prüfen“, hieß es auf Anfrage. Aus dem Bistum Regensburg gab es am Mittwoch zunächst eine Antwort.

In Köln wollte auch der als besonders konservativ geltende Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki die neue Ordnung umsetzen. „Köln hat sich in die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts aktiv miteingebracht. Kardinal Woelki war am Beschluss des Ständigen Rates selbst beteiligt und will diesen auch umsetzen“, sagte eine Sprecherin.

Bisher drohte Mitarbeitern der katholischen Kirche die Kündigung, wenn sie zum Beispiel gleichgeschlechtlich heiraten, aber auch bei einer zweiten Heirat nach einer Scheidung. Das soll sich nun ändern. Die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes soll das Arbeitsrecht für 800.000 Beschäftigte der katholischen Kirche und der Caritas reformieren. Damit sie rechtlich bindend wird, müssen sie Deutschlands 27 Bistümer noch offiziell verabschieden.

Auch wenn der Beschluss der Bischöfe von verschiedenen Seiten als „Meilenstein“ oder „Paradigmenwechsel“ bezeichnet wurde, gibt es dennoch deutliche Kritik. Die Bundes-Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman will nun sogar Sonderregelungen für kirchliche Arbeitgeber einschränken. Die sogenannte „Kirchenklausel“ im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz müsse geändert werden, sagte sie am Mittwoch in Berlin. „Anforderungen an die Religionszugehörigkeit oder an die Lebensweise von Mitarbeitenden sollte es zukünftig nur noch im engsten Verkündungsbereich geben.“

Die beschlossenen Lockerungen des katholischen Arbeitsrechtes gehen Ataman nicht weit genug. Es sei überfällig, dass sich die Kirchen nicht mehr in das Privatleben ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einmischten, sagte sie. „Allerdings enthält auch die neue Grundordnung zu viele Ausnahmen. Damit sind Beschäftigte der Kirchen leider noch nicht umfassend vor Diskriminierungen geschützt.“

Ataman nannte die neue Grundordnung „einen ersten, zu zögerlichen Schritt“ für einen besseren Schutz vor Diskriminierung. „So kann zum Beispiel eine Krankenpflegerin, die in einem kirchlichen Krankenhaus arbeitet, immer noch ihren Job verlieren, wenn sie aus persönlichen Gründen aus der Kirche austritt“, sagte sie. „Ich sehe das als Eingriff in die Rechte der Beschäftigten und als Einfallstor für Diskriminierungen.“

Die Kirchen zählten zu den größten Arbeitgebern in Deutschland, sagte sie. „Der Schutz der Mitarbeitenden vor jeglicher Form von Diskriminierung muss selbstverständlich und für alle Beschäftigen in Deutschland gleich sein.“

Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche kritisierte die neue Grundordnung ebenfalls als unzureichend. Es bleibe ein Rätsel, warum die Bischöfe Trans- und Intermenschen nicht explizit den versprochenen Schutz zusagten, sagte Sprecher Thomas Pöschl der Deutschen Presse-Agentur. Er sprach von einem „gravierenden Defizit“. Insgesamt nannte er es aber einen „Paradigmenwechsel“, dass das Privatleben arbeitsrechtlich von der Kirche nicht mehr bewertet werden solle.

© dpa-infocom, dpa:221122-99-618863/6

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