Bauarbeiten an Bach: Landratsamt wehrt sich gegen Vorwürfe | FLZ.de

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Veröffentlicht am 08.12.2022 16:48

Bauarbeiten an Bach: Landratsamt wehrt sich gegen Vorwürfe

Der Rappenalpbach wurde nach Angaben von Umweltschützern durch unzulässige Bauarbeiten kanalisiert. (Foto: Udo Schmitz/Bund Naturschutz in Bayern/BN/dpa/Archivbild)
Der Rappenalpbach wurde nach Angaben von Umweltschützern durch unzulässige Bauarbeiten kanalisiert. (Foto: Udo Schmitz/Bund Naturschutz in Bayern/BN/dpa/Archivbild)
Der Rappenalpbach wurde nach Angaben von Umweltschützern durch unzulässige Bauarbeiten kanalisiert. (Foto: Udo Schmitz/Bund Naturschutz in Bayern/BN/dpa/Archivbild)

Nach den nicht genehmigten Baggerarbeiten am geschützten Rappenalpbach im Allgäu bei Oberdorf wehrt sich das Landratsamt gegen Vorwürfe, einer Umweltzerstörung zugeschaut zu haben. Die Kreisbehörde in Sonthofen warf hingegen am Donnerstag der Alpgenossenschaft, die die Bauarbeiten ausgeführt hat, vor, sich nicht an Absprachen gehalten zu haben.

Die Genossenschaft hatte in dem Naturschutzgebiet den Wildbach nach bisherigen Ermittlungen durch Baggerarbeiten auf einer Länge von 1,6 Kilometern massiv umgestaltet. Umweltverbände sprechen von Naturzerstörung, die Polizei ermittelt gegen einen Verantwortlichen.

Die Landtags-SPD forderte am Donnerstag Aufklärung von Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler), welche Rolle die Kreisbehörde bei den Bauarbeiten gespielt habe und warum bei „der Umweltzerstörung im Rappenalptal so lange zugeschaut wurde“. Auch die Grünen im Landtag kritisierten, dass bislang „maximal die halbe Wahrheit auf dem Tisch“ liege.

Nach dem Bekanntwerden der mutmaßlich illegalen Begradigung des Wildbachs hatte das Landratsamt im November erklärt, dass „lediglich vereinzelte, punktuelle Gewässerunterhaltungsmaßnahmen abgestimmt“ gewesen seien. Erst am Donnerstag legte die Behörde weitere Details vor, wonach sie seit Ende August mit der Genossenschaft im Gespräch gewesen sei.

Hintergrund war demnach ein Unwetter, das im Sommer im Bereich des Alpenbachs Uferflächen verwüstet habe. Es seien dann kurzfristige Maßnahmen an vier Stellen besprochen worden, die keiner wasserrechtlichen Erlaubnis bedurften. Die später stattgefundenen Arbeiten seien dann aber nicht abgestimmte „massive Veränderungen“ an dem Bach gewesen. Die Genossenschaft habe die Arbeiten auch trotz eines zwischenzeitlichen Verbots fortgesetzt.

Das Unternehmen hatte zwischenzeitlich wegen des Streits um den Gewässerausbau auch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Augsburg eingereicht. Die Richter gaben dem Landratsamt aber insofern Recht, dass es für die tatsächlich stattgefundenen Baggerarbeiten kein Genehmigungsverfahren gegeben habe. Die Kreisbehörde kündigte an, dass sie nun Sofortmaßnahmen in die Wege leiten werde.

© dpa-infocom, dpa:221208-99-831350/2

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