Bambergs Oberbürgermeister Starke akzeptiert Strafbefehl | FLZ.de

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Veröffentlicht am 16.08.2022 14:57

Bambergs Oberbürgermeister Starke akzeptiert Strafbefehl

Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD). (Foto: picture alliance/Nicolas Armer/dpa/Archivbild)
Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD). (Foto: picture alliance/Nicolas Armer/dpa/Archivbild)
Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD). (Foto: picture alliance/Nicolas Armer/dpa/Archivbild)

Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke akzeptiert den gegen ihn wegen Untreue verhängten Strafbefehl. „Mir ist das Wohl der Stadt am wichtigsten. Dem ist am meisten gedient, wenn das Verfahren beendet wird“, sagte der SPD-Politiker am Dienstag. Hätte Starke Einspruch eingelegt, wäre es zu einer mündlichen Hauptverhandlung vor Gericht gekommen.

Die Staatsanwaltschaft Hof hatte den Strafbefehl in Höhe von 24.000 Euro beantragt. Starke soll städtischen Bediensteten in den Jahren von 2011 bis 2017 erhebliche Summen für Überstunden ausgezahlt haben. In einem Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes wurde das Vorgehen bemängelt. Der Stadt Bamberg sei ein Schaden in Höhe von insgesamt 275.000 Euro entstanden. Die Staatsanwaltschaft Hof ermittelte seit 2020.

Starke räumte in der Mitteilung der Stadt ein, dass im Verwaltungshandeln auch Fehler gemacht worden seien. Andererseits habe niemand die Absicht gehabt, der Stadt einen Schaden zuzufügen. Den finanziellen Leistungen habe eine außergewöhnliche Mehrarbeit gegenüber gestanden und letztlich habe die Stadt von dieser hohen Einsatzbereitschaft der Mitarbeitenden profitiert. Trotzdem will der SPD-Politiker dem Stadtrat einen Wechsel an der Spitze des Personalreferats vorschlagen. Zudem werde das Amt für Personal und Organisation ab Herbst 2022 eine neue Führung erhalten und der Fachbereich Recht soll neu strukturiert werden. Einen Rücktritt hatte Starke bereits ausgeschlossen.

Starke hatte erst im vergangenen Jahr einen Strafbefehl erhalten. Die SPD in Bamberg hatte Briefe an Wahlberechtigte in deren Muttersprache versendet und dafür die Adressen und Staatsangehörigkeiten nach eigenen Angaben vom Ordnungsamt bekommen.

Erst kürzlich hatte die Staatsanwaltschaft Hof zudem einen weiteren Strafbefehl gegen einen oberfränkischen Bürgermeister erlassen. Beim Ersten Bürgermeister der Kleinstadt Selbitz, Stefan Busch, geht es um zu geringe Vergütungen für Gemeindemitarbeiter. Busch legte bereits Einspruch ein, im November soll verhandelt werden.

© dpa-infocom, dpa:220816-99-406814/2

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