Auto beschädigt nach dem Unwetter: Wer kommt für Kosten auf? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 19.05.2022 14:35

Auto beschädigt nach dem Unwetter: Wer kommt für Kosten auf?

Nach einer stürmischen Nacht: In der Regel kann eine Kaskoversicherung für solche Sturmschäden in Anspruch genommen werden. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn)
Nach einer stürmischen Nacht: In der Regel kann eine Kaskoversicherung für solche Sturmschäden in Anspruch genommen werden. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn)
Nach einer stürmischen Nacht: In der Regel kann eine Kaskoversicherung für solche Sturmschäden in Anspruch genommen werden. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn)

Hat ein Auto bei einem Unwetter Schäden erlitten, ist das ein Fall für eine Kaskoversicherung. Daneben kommt die Teilkasko laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) auch für Schäden wie etwa Blitzschlag, Brand, Hagel oder Überschwemmung auf.

Manche Versicherungen definieren Sturm zwar erst ab einer gewissen Stärke, meist ab Windstärke 8. Doch in der Praxis gebe es auch darunter in der Regel kaum entsprechende Schäden, so der GDV.

Wer Beschädigungen bemerkt, macht am besten Fotos davon, etwa mit dem Handy. Nach der Schadenmeldung bei der Versicherung sprechen Betroffene alles Weitere mit dieser ab - etwa welche Werkstatt die Reparatur übernimmt. Weitere Beschädigungen müssen allerdings auch verhindert werden. So ist beispielsweise eine zerbrochene Scheibe mit Folie abzukleben, damit nicht auch noch Regen ins Auto kommt.

Eine Vollkaskoversicherung erweitert die Leistungen einer Teilkasko und deckt unter anderem auch selbst verursachte Schäden ab, auch die Windstärke spielt keine Rolle mehr. Je nach Vertrag und Höhe des Schadens zahlt die Kaskoversicherung die Kosten der Reparatur oder den Neu- oder Wiederbeschaffungswert. Bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung müssen Versicherungsnehmer diese aber immer zahlen.

Bei einer Vollkaskoversicherung wird der Kunde nur nach einem selbst verschuldeten Schaden in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.

© dpa-infocom, dpa:220519-99-353169/2

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