Bayerns Staatsregierung will Universitäten und Hochschulen per Gesetz davon abhalten, eine militärische Nutzung ihrer Forschung zu verbieten. Das Kabinett habe am Dienstag einen Entwurf für ein „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ mit einem „klaren Verbot einer sogenannten Zivilklausel“ beschlossen, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach der Sitzung des Ministerrats in München. Diese „Einengung der Forschung“ sei „nicht sinnvoll“ und „nicht möglich“.
Grundsätzlich wolle Bayern mit dem Gesetz als Standort für die Bundeswehr und Rüstungsindustrie attraktiver werden, betonte Herrmann. Es handele sich bei dem Gesetz um das erste eines deutschen Bundeslandes zur Förderung der Bundeswehr.
Mit Zivilklauseln hätten sich einige Hochschulen in anderen Bundesländern dazu verpflichtet, dass ihre Forschung nicht im militärischen Bereich genutzt werden darf, sagte Herrmann. In Bayern sei das bisher trotz entsprechender Diskussionen nicht der Fall gewesen. Die Staatsregierung wolle mit dem Gesetz aber auch ein „Kooperationsgebot“ von Hochschulen und Bundeswehr vorschreiben. Wenn es „aus Gründen der nationalen Sicherheit“ nötig sei, solle gar eine Pflicht zur Zusammenarbeit gelten.
Auch in anderen Bereichen will der Freistaat demnach mit dem Gesetz Erleichterungen für die Bundeswehr schaffen. So sollen unter anderem die Regeln für den Bau zum Beispiel von Kasernen mit Blick auf den Denkmalschutz erleichtert werden.
Außerdem sollen staatliche Schulen im Zuge der „politischen Bildung“ mit Jugendoffizieren zusammenarbeiten, sagte Herrmann. Auch bei Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung soll sich die Bundeswehr demnach vorstellen dürfen. Gleichzeitig solle es aber keine Vermischung von politischer Bildung und Anwerbung für den Dienst geben.
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