Mit einer Bundesratsinitiative will Bayern die Reformpläne der Ampel-Regierung zur Familienbesteuerung stoppen. Das Kabinett beschloss am Dienstag in München, dass verheiratete Paare auch künftig frei nach ihren eigenen persönlichen Verhältnissen entscheiden können sollen, welche Lohnsteuerklassen-Kombination am besten für sie passt. Die verpflichtende Normierung der Lohnsteuerklasse IV mit Faktor könnte der Einstieg und Versuch der Bundesregierung sein, das Ehegattensplitting abzuschaffen, hieß es.
Die Bundesregierung hatte Anfang März ihre Pläne zur Änderung der Familienbesteuerung vorgestellt. Ein Kernelement ist die Abschaffung und Überführung der Lohnsteuerklassenkombination III/V in das sogenannte Faktorverfahren der Lohnsteuerklasse IV.
„Schon wieder Regulierungswahn aus Berlin: Die Ampel-Koalition will Ehepartnern die seit Jahren bewährte Wahlmöglichkeit für die Lohnsteuerklassen drei und fünf nehmen“, sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. Zahlreiche Eheleute würden sich aber bewusst für die bürokratiearme Möglichkeit bei der Steuererklärung entscheiden.
„Das Ehegattensplitting ist jedoch keine beliebig änderbare Steuervergünstigung“, betonte Füracker. Artikel sechs des Grundgesetzes stelle neben der Familie ausdrücklich auch die Ehe unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Es dürfe daher keine Abschaffung des Ehegattensplittings durch die Hintertür geben.
Ehegattensplitting bezeichnet das Verfahren, nach dem in Deutschland Ehepaare und Lebenspartnerschaften besteuert werden, die nicht dauernd getrennt leben und keine Einzelveranlagung wählen. Dabei wird das Einkommen der beiden Partner halbiert, die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet und die Steuerschuld anschließend verdoppelt. Es wird seit Jahren kritisiert, dass dadurch die Berufstätigkeit von Frauen behindert wird, weil sie sich in vielen Fällen nicht rechne.
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