Nimmt ein Internatsschüler abends an einem Vereinstraining teil und verletzt sich dort, deckt das nicht die Schülerunfallversicherung ab. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg weist das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ hin (Az: L 10 U 2662/21).
Das gilt auch bei einer Kooperation von Schule und Verein. Im konkreten Fall ging der Internatsschüler abends regelmäßig zum Eishockeytraining eines Vereins, der mit der Schule eng kooperierte und dem Schüler auch ein Stipendium zahlte. Bei dem Training, das aber nicht zum Schulbetrieb gehörte, erlitt der Junge einen Oberschenkelbruch.
Laut dem Gericht war der Unfall nicht als Schulunfall versichert. Denn er sei außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Schule passiert. Der Trainingsort habe nicht zum Internatsgelände gehört, und es sei kein Schulpersonal dabei gewesen. Auch der Fakt, dass das Internat das Training in seiner Tagesplanung berücksichtigte, reichte nicht aus.
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