Jedes Medikament kann Nebenwirkungen haben. Treten sie auf, muss es jedoch nicht unbedingt am Wirkstoff liegen - auch Qualitätsmängel können unerwünschte Nebenwirkungen verursachen. Darauf macht die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) aufmerksam.
Ein Beispiel dafür: Ein Verhütungsring, der zu leicht bricht und somit für ein Druckgefühl, Schmerzen und Blutungen im Unterleib sorgt - ganz abgesehen davon, dass das Risiko für eine ungewollte Schwangerschaft steigt.
Ein Qualitätsmangel liegt aber auch dann vor, wenn ein Wirkstoffpflaster - zum Beispiel gegen Schmerzen - trotz korrekter Anwendung schlecht haftet und nicht genug Wirkstoff abgeben kann.
Beobachtungen wie diese sollte man in der Apotheke melden. Die Apothekerinnen und Apotheker prüfen dann, ob ein Qualitätsmangel vorliegt und welche Nebenwirkungen dadurch aufgetreten sein könnten.
Sie sind dabei verpflichtet, solche Arzneimittelrisiken an die Arzneimittelkommission zu melden. Die Kommission kann dann unter anderem weitere Untersuchungen anstoßen und die örtliche Überwachungsbehörde, die für das jeweilige Pharmaunternehmen zuständig ist, über den Qualitätsmangel informieren.
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