Angeblicher Hitlergruß: Kein Strafbefehl gegen AfD-Politiker | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 28.09.2022 12:49

Angeblicher Hitlergruß: Kein Strafbefehl gegen AfD-Politiker

Petr Bystron, AfD-Bundestagsabgeordneter, spricht im Bundestag. (Foto: Sina Schuldt/dpa/Archivbild)
Petr Bystron, AfD-Bundestagsabgeordneter, spricht im Bundestag. (Foto: Sina Schuldt/dpa/Archivbild)
Petr Bystron, AfD-Bundestagsabgeordneter, spricht im Bundestag. (Foto: Sina Schuldt/dpa/Archivbild)

Die Staatsanwaltschaft ist mit einem Strafbefehl gegen den Münchner AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron wegen eines angeblichen Hitlergrußes gescheitert. Nach dem Amtsgericht habe auch das Landgericht München I den Erlass des Strafbefehls gegen den Politiker abgelehnt, sagte ein Justizsprecher am Mittwoch. Das Verfahren sei somit abgeschlossen, eine weitere Beschwerdemöglichkeit gebe es für die Anklagebehörde nicht. Mehrere Medien hatten bereits über die Entscheidungen der Gerichte berichtet.

Der Bundestag hatte im Sommer die Immunität Bystrons aufgehoben. Hintergrund war eine Rede des Abgeordneten bei einer AfD-Kundgebung auf dem Münchner Königsplatz. Die Staatsanwaltschaft München I hielt Bystron vor, dass er während seines Beitrags zu den Worten „Wir sind die AfD“ bewusst seinen rechten ausgestreckten Arm in Richtung der Teilnehmer gestreckt habe und dies einen verbotenen Hitlergruß laut Strafgesetzbuch darstelle.

Dieser Argumentation folgte zunächst das Amtsgericht nicht und lehnte einen Strafbefehl wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ab. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, meinte das Gericht. Es sei kein Hitlergruß bei Bystron erkennbar. Das Landgericht schloss sich an und verwies zudem darauf, dass die bei der AfD-Demo anwesenden Polizisten auch keine Anzeige erstattet hätten. „Offensichtlich wurde die Armbewegung in der Rededynamik nicht als Hitlergruß aufgefasst.“

Bystron selbst hatte von Anfang an betont, es sei „offensichtlich“, dass seine Geste kein Hitlergruß gewesen sei. Er hatte von einer „politisch instrumentalisierten Staatsanwaltschaft, die vollends ihre Neutralität verloren hat“ gesprochen.

© dpa-infocom, dpa:220928-99-929712/2

north