Ampel-Vorschläge für kleineren Bundestag verfassungswidrig | FLZ.de

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Veröffentlicht am 17.01.2023 15:45

Ampel-Vorschläge für kleineren Bundestag verfassungswidrig

Markus Söder, CSU-Parteivorsitzender und Ministerpräsident von Bayern, spricht neben Thomas Kreuzer, Fraktionsvorsitzender der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag. (Foto: Daniel Karmann/dpa/Archivbild)
Markus Söder, CSU-Parteivorsitzender und Ministerpräsident von Bayern, spricht neben Thomas Kreuzer, Fraktionsvorsitzender der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag. (Foto: Daniel Karmann/dpa/Archivbild)
Markus Söder, CSU-Parteivorsitzender und Ministerpräsident von Bayern, spricht neben Thomas Kreuzer, Fraktionsvorsitzender der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag. (Foto: Daniel Karmann/dpa/Archivbild)

Bayerns Ministerpräsident und CSU-Parteichef Markus Söder hat die Vorschläge der Ampel-Koalition zur Verkleinerung des Bundestags als verfassungswidrig bezeichnet. Die bayerische Staatsregierung werde dagegen klagen, sagte Söder am Dienstag am Rande der Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion in Kloster Banz bei Bad Staffelstein (Landkreis Lichtenfels). „Auch die CSU wird, soweit das im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ist, klagen“, sagte er.

Es handele sich um ein rein politisch motiviertes Vorgehen. „Das Ziel ist ja ganz klar: die Union und ganz besonders Bayern zu schwächen“, betonte Söder. „Wir werden uns wehren gegen diesen Versuch, mit einem parteipolitischen Motiv ganz bewusst neue Mehrheiten zu finden.“

Die Union habe einen Alternativvorschlag zur Reduzierung der Zahl der Abgeordneten gemacht, der von den Regierungsparteien abgelehnt worden sei. Die Ampel sei ziellos in vielen Politikfeldern, aber zielstrebig beim Umbau der gesamten Gesellschaft.

Eine Reform des Wahlrechts in Deutschland ist seit Jahren im Gespräch, wurde aber bisher von der Union abgelehnt. CDU und CSU gelten als größter Profiteur der bisher geltenden Regelungen. Die Regierungsparteien wollen im Kern der Reformvorschläge Überhang- und Ausgleichsmandate abschaffen, damit der Bundestag nicht mehr über seine Normgröße von 598 Abgeordneten hinaus aufgebläht werden kann. Die Sitzverteilung ergäbe sich dann ausschließlich aus dem Ergebnis der Zweitstimme für die Partei, die dann Hauptstimme heißen soll.

Mit der Erststimme für einen Wahlkreiskandidaten würde der Wähler aber auch weiterhin die namentliche Zusammensetzung des Plenums mitbestimmen. Jedoch könnte es zu der Situation kommen, dass ein gewählter Wahlkreiskandidat nicht mehr sicher in den Bundestag gelangt, nämlich dann, wenn seine Partei insgesamt nicht ausreichend Stimmen gesammelt hat.

© dpa-infocom, dpa:230117-99-253430/2

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