Im Ringen um Neuberechnung der Grundsteuer haben am Ende 97 Prozent der Eigentümer in Bayern ihre Erklärung abgegeben. Diese Zahl nannte das Bayerische Landesamt für Steuern, wie die Mediengruppe Bayern berichtet (Montag). Die Fristen zur Abgabe der Grundsteuererklärung waren in Bayern mehrfach verlängert worden.
Die Finanzämter hätten bereits die meisten Bescheide verschickt, teilte das Amt mit. Sollten Bürger auf ihrem Finanzamtsbescheid nun feststellen, dass sie deutlich mehr Grundsteuer zahlen sollten, so müssten als nächstes die Kommunen reagieren und über eine mögliche Hebesatzanpassung beraten. „Nach dem erklärten politischen Willen der Bayerischen Staatsregierung sollen die Grundsteuereinnahmen einer Kommune nach der Reform nicht höher sein als davor“, sagte die Behördensprecherin.
Die Festlegung der Hebesatzhöhe bleibe aber eine freie Entscheidung der Gemeinden. „Das Grundsteuergesetz gibt weder einen Mindest- noch einen Höchstprozentsatz für den Hebesatz vor.“ Daran habe sich durch die Grundsteuerreform nichts geändert, sagte die Sprecherin des Landesamtes der Zeitungsgruppe.
Von 2025 an wird die Grundsteuer in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist.
In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell „zu bürokratisch“ war.
Während bei dem Bundesmodell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes ermittelt werden soll, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt. Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben auch künftig allein bei den Kommunen.
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