Urteil in Rosenheim: Bewährung für illegalen Welpenhandel
In Rosenheim hat eine Richterin einen Mann und eine Frau, die illegalen Welpenhandel betrieben haben, zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Wie die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht am Freitag mitteilten, fiel das Urteil zugunsten der beiden Angeklagten aus, weil sie nicht vorbestraft waren, ein vollumfängliches Geständnis ablegten und bereits einen Teil des Schadens beglichen hatten. Zudem wurde angeordnet, dass ein weiterer Wertersatz von rund 7000 Euro eingezogen wird und die beiden für drei Jahre keinen Handel mit Tieren betreiben dürfen.