So müssen sich Radler gegenüber Fußgängern verhalten | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 17.04.2024 13:11

So müssen sich Radler gegenüber Fußgängern verhalten

So nutzten Radfahrer und Fußgänger in Berlin die zeitweise autofreie Friedrichstraße. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpa)
So nutzten Radfahrer und Fußgänger in Berlin die zeitweise autofreie Friedrichstraße. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpa)
So nutzten Radfahrer und Fußgänger in Berlin die zeitweise autofreie Friedrichstraße. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpa)

Wenn Radfahrer und Fußgänger gemeinsame Bereiche benutzen, müssen die Radler besondere Rücksicht auf die Fußgänger nehmen. Solche Orte etwa können entsprechend ausgeschilderte Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigte Plätze sein. 

Die Radel-Geschwindigkeit ist an die der Fußgänger anzupassen – auf höchstens Schritttempo, erläutert die Prüforganisation Dekra. Das entspricht in etwa vier bis sieben km/h. Und je nach Situation sind die Radler auch verpflichtet zu warten.

Sie müssen vor allem Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Personen gegenüber jegliche Gefährdung ausschließen. Daher ist stets mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren und immer bremsbereit zu bleiben. Wer zu schnell unterwegs sei, könnte sogar ein Knöllchen bekommen.

© dpa-infocom, dpa:240417-99-707929/2


Von dpa
north