Bewährungsstrafe für gewalttätige Erzieherin | FLZ.de

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Veröffentlicht am 10.05.2024 13:20

Bewährungsstrafe für gewalttätige Erzieherin

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Wegen teils schwerer Körperverletzung und Nötigung ist eine Erzieherin in Unterfranken zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Zudem muss die 30-Jährige eine Geldauflage von 6000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen, wie die Kammer des Landgerichts Würzburg am Freitag urteilte. Ihre 37-jährige Kollegin und Leiterin der Krippengruppe wurde wegen Beihilfe durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.

Die beiden Frauen hatten mehrere Gewalttaten in ihrer Kleinkindgruppe im Jahr 2021 größtenteils gestanden. Demnach hat die 30-Jährige einzelne Kleinkinder unter anderem gewaltsam angefasst, zeitweise eingesperrt und ein Kind gezwungen aufzuessen und ihm einen Löffel bis zum Erbrechen in den Hals geschoben. Ein einjähriges Kind fiel aus einem erhöhten Gitterbett und schlug mit der Stirn auf dem Boden auf. Die Kollegin war bei den Taten nicht eingeschritten und hatte sie teils aktiv vertuscht. Die Kammer sprach von einer ängstlichen und konfliktvermeidenden Persönlichkeitsstruktur.

Der Vorsitzende Richter ging in seiner Urteilsbegründung ausführlich auf eine angespannte zwischenmenschliche Atmosphäre aus Eifersucht, Tratsch und Mobbing im Team der Betreuungseinrichtung und zwischen den beiden Angeklagten ein. Die beiden Frauen seien weder Monster noch Horrorerzieherinnen, aber sie hätten sich schuldig gemacht; ihre Opfer seien die Kleinsten der Gesellschaft.

Die Urteile sind zum Teil noch nicht rechtskräftig.

Wegen Misshandlung Schutzbefohlener wurden beide Angeklagte nicht verurteilt, da die Kammer hier die passenden Strafbestandteile nicht gegeben sah. Der Forderung der Staatsanwaltschaft nach Berufsverbot kam die Kammer nicht nach, da die Angeklagte ohnehin inzwischen arbeitslos sei und vermutlich nur schwer wieder eine Stelle als Erzieherin bekommen werde.

© dpa-infocom, dpa:240510-99-985311/2


Von dpa
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